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UNSER NOTFALLKOFFER

ERSTE HILFE – BIS WIR DA SIND

Prozessuale Schutz- und Freiheitsrechte sind für alle da, nicht nur für rechtskundige Berufsträger und strafprozesserfahrenes Verteidiger-Klientel. Indes scheitert die „Gleichheit vor dem Gesetz“ häufig an mangelnder Kenntnis desselben.

Rechtsanwalt Georg Zengerle informierte daher bereits in zahlreichen Vorträgen Unternehmensverantwortliche und interessiertes privates Publikum über die optimale Wahrnehmung ihrer Rechte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Aus dem hier beispielhaft zu nennenden Vortrag

„Strafrechtlicher Erste-Hilfe-Kurs für unfreiwillige Kontakte mit Polizei, Hauptzollamt und Steuerfahndung – Wie verhalte ich mich im Ernstfall richtig?“ 

sollten Sie jedenfalls die nachstehend auszugsweise genannten Verhaltensempfehlungen kennen und beachten, die für den Erfolg Ihrer Verteidigung von entscheidender Bedeutung sein können.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anderes gilt bei Vorladungen durch Staatsanwaltschaft und Gericht, ausnahmsweise auch bei polizeilicher Vorladung, wenn diese ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.
In jedem Fall steht Ihnen als Beschuldigter ein gesetzliches Schweigerecht zu. Machen Sie also keine Angaben zur Sache (nur Ihre Personalien müssen Sie angeben), solange Ihnen nicht der genaue Vorwurf und mögliche Beweismittel – durch Akteneinsicht des Verteidigers – bekannt sind.
In dieser Phase haben Sie noch Zeit und Gelegenheit, sich ohne jeden (gefühlten) Druck den Rat eines Strafverteidigers einzuholen und Ihre Verteidigung zu organisieren.

Als Zeuge haben Sie vor und auch während Ihrer Vernehmung die Möglichkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Zeugenbeistands (§ 68b StPO). Mit seiner Hilfe setzen Sie Ihr Recht durch, weder sich selbst noch Angehörige belasten zu müssen.

Auch als Zeuge kann Sie niemand zwingen, ohne anwaltlichen Beistand auszusagen.

Hier sind Sie nicht mehr Herr der Lage – der (gefühlte) Druck ist höher.
Ob mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss oder „auf Gefahr im Verzug“ – Sie können die Durchsuchung nicht verhindern. Also bewahren Sie Ruhe!
Wirken Sie nicht aktiv mit (dies kann allenfalls empfehlenswert sein, wenn ausweislich des Durchsuchungsbeschlusses nur nach einem bestimmten Gegenstand gesucht wird), erklären Sie keinerlei Einverständnis (keine Einverständniserklärung mit Durchsuchung, Sicherstellung, Einziehung, Durchsicht von Unterlagen etc.), unterschreiben Sie nichts und machen Sie keinerlei Angaben (auch nicht nebenbei als „Small Talk“, weil auch solche Äußerungen in den Akten landen). Nennen Sie nicht die PIN Ihres Mobiltelefons oder Passwörter Ihrer EDV.

Leisten Sie aber keinerlei Widerstand (strafbar!) und versuchen Sie nicht, Beweismittel bei Seite zu schaffen (was den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen könnte).
Kontaktieren Sie umgehend Ihren Verteidiger, auch für eine erste telefonische Abklärung zwischen diesem und dem Einsatzleiter der Durchsuchung.

Zur Polizeidienststelle gehen Sie nur „freiwillig“ mit, wenn Ihnen ausdrücklich Ihre vorläufige Festnahme erklärt wurde. „Wir müssen Sie mitnehmen zur Vernehmung“ ist hierfür kein Grund. Verlangen Sie eine klare Ansage („Erklären Sie mir die vorläufige Festnahme?“), sonst bleiben Sie zuhause.
Wird Ihnen die Festnahme erklärt, kommt dies der Ansage gleich, dass es für Sie um viel – auch um Ihre Freiheit – geht.

In dieser Situation hat nur Ihr Rechtsanwalt / Verteidiger ausschließlich Ihre Interessen im Auge, wenn es darum geht, ob eine Aussage „für Sie das Beste“ ist; daher

kein Verzicht auf Verteidigerkonsultation, ohne Anwalt keine Angaben und keine Unterschrift!

Denken Sie an die mahnenden Worte von Wilhelm Busch:

„So mancher hat sich schon beklagt:
Ach, hätt‘ ich das doch nicht gesagt!“
(Wilhelm Busch)

In schwerwiegenden Fällen dürfen Sie ohne anwaltlichen Beistand gar nicht als Beschuldigter vernommen werden, wenn Sie einen Verteidiger beantragen. Verzichten Sie nicht auf dieses neue gesetzliche Recht. Sobald Ihr Verteidiger eintrifft, ist der erste gefühlte Druck raus und Sie spüren eine geschützte rechtliche und menschliche / kommunikative Umgebung.

Die weitere Strategie wird Ihr Verteidiger in Ruhe und fachkundig mit Ihnen abstimmen.

IM ERNSTFALL: NUR MIT VERTEIDIGER!

BESTEHEN SIE DARAUF!