COVID-19
CORONA – PANDEMIE-STRAFRECHT
Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit nach dem „Bußgeldkatalog Corona-Pandemie“ oder eine Straftat i. S. der seit dem 24.11.2021 geltenden neuen Strafvorschriften
- 275 Abs. 1a StGB (Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen)
- 277 StGB (Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen)
- 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse)
- oder 279 StGB (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse)
oder nach den §§ 73 ff. des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgeworfen oder Sie müssen einen solchen Vorwurf befürchten?
Dann kommen Sie schnellstmöglich auf uns zu, solange noch eine effektive „Schadensbegrenzung“ möglich ist!